Fachausschuss für Genossenschaften Reinhard Abraham und Ulrich Tokarski als Vorsitzende wiedergewählt
Einen Schwerpunkt der Sitzung bildete das im Mai in Kraft tretende neue Datenschutzrecht. Aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung und damit einhergehenden Neuerungen im Bundesdatenschutzgesetz werden am 25. Mai 2018 umfangreiche Änderungen im Datenschutzrecht mit zum Teil neuen und zum Teil schärferen Vorgaben für die wohnungsunternehmerische Praxis in Kraft treten. Jan Heiner Hoffmann von der TdW südwest stellte in einem Vortrag die Grundlagen, die Auswirkungen und die wichtigsten Umsetzungserfordernisse dar. In einer intensiven Diskussion zeigte sich, dass sich viele Genossenschaften bereits mit den neuen Vorgaben befasst und dafür gewappnet haben. Es bestand aber auch Einigkeit, dass dies ohne externe fachliche Unterstützung nicht möglich ist. Auch seien die IT-Dienstleister aufgefordert, die geforderten Umsetzungen technisch zu ermöglichen und zu akzeptablen Kosten anzubieten.
In ihrem aktuellen Bericht aus dem VdW südwest stellten die VdW-Vorstände Claudia Brünnler-Grötsch und Dr. Axel Tausendpfund die jeweils wichtigsten aktuellen Entwicklungen aus den Bereichen Prüfung und Steuern beziehungsweise Wohnungspolitik dar. Im Anschluss daran stellte VdW-Justiziar Stephan Gerwing die wesentlichen Neuerungen in der GdW-Mustersatzung, Ausgabe 2018, vor, die aufgrund der im Juli 2017 in Vollzug gesetzten Novelle des Genossenschaftsgesetzes erforderlich geworden sind.
Der Bericht aus der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungsgenossenschaften und die Darstellung und Erörterung weiterer aktueller Entwicklungen im Genossenschaftswesen rundeten die erfolgreiche Sitzung ab.