Getreu dem Motto „My home is my castle“ sehnen wir uns nach einem privaten, familiären, gemütlichen, aber auch sicheren Lebensmittelpunkt. Dabei möchte natürlich niemand auf dem Weg von seinem Parkplatz oder der Haltestelle zur Wohnung einen Burggraben oder hohe Mauern überwinden. Diese, auch Zäune und Verbotsschilder sind sicherlich kein Blickfang, auch nicht für Wohnungssuchende.
Die Gestaltung des Wohnumfeldes ist daher ein wichtiger Bestandteil städtebaulicher Kriminalprävention und bietet viele Möglichkeiten, die Bewohner mit einem guten Gefühl nach Hause kommen zu lassen.
Bereits die Planung der Wege sollte die Bedürfnisse der Bewohner und Anlieger berücksichtigen. Umwege werden dem Planer spätestens dann bewusst vor Augen geführt, wenn Trampelpfade die Grünanlagen auf kurzem Weg durchschneiden.
Müssen Vorgaben bei öffentlicher Nutzung eingehalten oder Privateigentum freigehalten werden, ist es ratsam, Wege mit entsprechendem Bewuchs einzufassen oder so attraktiv zu gestalten, dass die Akzeptanz für einen längeren Fußweg vorhanden ist. Dies beginnt bei der Wahl der Bodengestaltung und kann durch eine gute Beleuchtung, Mobiliar oder Lenkung des Schattenwurfes unterstützt werden. Bei der Wegeplanung kann eine entsprechende Beschilderung helfen, private Wege von öffentlichen zu unterscheiden. Nutzungseinschränkungen werden eher angenommen, wenn die Wege entsprechend der Bedürfnisse der Zielgruppe gestaltet werden. Hilfreich sind hier Farb- oder Belag-Konzepte, die auch Fußgängern beziehunsweise Radfahrern signalisieren, dass sie sich auf öffentlich ausgewiesenen Fuß-/Radwegen zu ihrem jeweiligen Zielort befinden. Insbesondere eine gute Radweganbindung oder eine entsprechend hohe Fahrradaffinität der zukünftigen Nutzer sollte bei der Wegegestaltung berücksichtigt werden. Kaum genutzte Wege zur Geländepflege sollten vom ersten Meter an entsprechend erkennbar sein, damit sich niemand auf der Suche nach dem Hauseingang darin verirrt.
Wer bei der Planung die Barrierearmut beachtet und das Gelände geschickt ausnutzt, vermeidet Rampen, Treppen und Bereiche, die damit uneinsehbar und so einer sozialen Kontrolle entzogen sind. Die demografische Vielfalt in Wohngebieten stellt nicht nur Ansprüche an den Planer, sie bietet auch Chancen. Gerade ältere Menschen sind zu Tageszeiten im Quartier unterwegs, in denen deren Anwesenheit kriminalpräventiv wirkt und hilft, Tatgelegenheiten zu verringern. Attraktive Aufenthaltsorte für diesen Personenkreis können, geschickt gewählt, Fahrradabstellplätze, Müllsammelstellen und Hauseingänge für mögliche Straftäter uninteressant machen.
Entlang der Erschließungs- und Verbindungswege liegende Flächen sollten für jeden erkennbar einer Nutzung gewidmet werden. Ein Bereich, der nicht für spielende Kinder gedacht ist, sollte sich demnach nicht zum Fußballspielen eignen. Eine Identifikation mit der Nutzung und eine klare Widmung wäre beispielsweise gegeben, wenn für jeden erkennbar eine Wildblumenwiese mit entsprechenden Insektenhotels vorgesehen ist. Haben die Bewohner diese selbst gestaltet und wurden zu diesem Thema sensibilisiert, kann man sich Rasenmäher, Beschilderung und Beschwerden über Lärm ersparen.
Wohnquartiere sind besonders attraktiv, wenn die Bewohner sich mit den zur Verfügung stehenden Flächen identifizieren. Bei der Planung von Spielplätzen sollte man, neben den einschlägigen Normen, auch Möglichkeiten zur idividuellen Gestaltung durch die Bewohner einplanen. Pflanzgärten, Blumenbeete, Gemeinschaftsgärten in der Nähe oder in den Spielbereich integriert, können die Investitions- und Instandhaltungskosten senken, indem die Flächen durch die Bewohner selbst genutzt und dadurch auch entsprechend „bespielt“ werden. Sind die Bewohner selbst vor Ort, reduzieren sich erfahrungsgemäß auch die Sachbeschädigungen. Sind ausgewiesene Abstellflächen für Fahrräder, Kinderwagen und Müll vorhanden, erscheint der Raum aufgeräumt und strukturiert.
Ein gepflegtes Wohnumfeld zeigt dem Nutzer, dass man sich kümmert und an einer guten Gemeinschaft interessiert ist. Flächen, die von Wegen nicht einsehbar sind, entziehen sich der sozialen Kontrolle. Unbeleuchtete und nicht einsehbare Orte führen zu einem unguten Gefühl. Insbesondere neben Wegen sollte der Bewuchs niedrig und gut überschaubar gehalten werden. Nutzer möchten möglichst weit sehen können. Undurchsichtige Hecken, Kurven oder zugewachsene Beleuchtungen sind Faktoren, die Angsträume begünstigen. Dieses führt gewöhnlich zu einem Nutzungsrückgang, fehlender sozialen Kontrolle und bietet in der Folge für bestimmte Kriminalitätsphänomene entsprechende Möglichkeiten. Ist an diesen Stellen ein regelmäßiger Grünschnitt notwendig, kann an anderen Stellen ein dichter, pflegefreundlicher und wehrhafter Pflanzenbewuchs Zäune oder Mauern als Einfriedung und Grenze ersetzen. Hinzu kommt die Vermeidung von Flächen, welche einen Anreiz für Graffiti und Vandalismus darstellen.
Bei der Auswahl der Beleuchtung sollte natürlich auch der Aspekt des Insektenschutzes beachtet werden. Das Emissionsspektrum (gelb/rot), die Lichtverteilung (nur zum Boden hin) und die Abstände der Beleuchtung sollten möglichst insektenfreundlich gewählt werden. Durch die Vermeidung von starken Hell-/Dunkelkontrasten kann das menschliche Auge besser in „dunklere“ Bereiche sehen. Je nach Örtlichkeit kann auch eine „Follow me“ Dimmung durch Bewegungsmelder verbaut werden.
Die Mitarbeiter der Beratungsstellen der Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz wurden zum Thema städtebauliche Kriminalprävention fortgebildet und stehen Ihnen, auch in der Planungsphase, mit ihrem Fachwissen zur Verfügung. Die Beratungsstellen finden Sie online . Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten der städtebaulichen Kriminalprävention wissen möchten, finden sie hier weitere Hinweise.
Der VdW südwest ist Unterzeichner des Kooperationsvertrages um Wohnungseinbruchsdiebstahl in Rheinland-Pfalz verstärkt präventiv zu bekämpfen.