Dividenden und Zinszahlungen Steuerbescheinigungen für das Jahr 2018
Das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2018 informiert zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge.
Die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung 2018 wurde inhaltlich überarbeitet, die für die Steuerbescheinigungen für das Jahr 2018 benötigten Zeilenangaben sind gegenüber den Steuerbescheinigungen für das Jahr 2017 allerdings unverändert.
Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gerne das amtliches Muster I „verschlankt“ für die gemeinsame Bescheinigung der Zinsen und Dividenden sowie das amtliches Muster II „verschlankt“ für die Bescheinigung der Dividenden.