Nichtwohngebäude Ältere Energieausweise werden ungültig
Seit dem Jahr 2008 sind Energieausweise auch für Bestandsgebäude – egal, ob es sich dabei um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt – Pflicht: Die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden verlieren in diesem Jahr ihre Gültigkeit. Dies gilt für alle im Juli 2009 ausgestellten Energieausweise für Nichtwohngebäude, die nun nach zehn Jahren Laufzeit ihre Gültigkeit verlieren. Immobilienbesitzer sind beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes dazu verpflichtet, den potentiellen Mietern oder Käufern einen aktuellen und gültigen Energieausweis vorzulegen. Gleiches gilt, wenn im Zuge einer Sanierung eine energetische Bilanzierung durchgeführt worden ist.
Zuvor konnten Eigentümer für bestehende Nichtwohngebäude zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis wählen. Künftig sollten Eigentümer nun prüfen, ob bei der Neuausstellung ein Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis erforderlich ist.
Aktuell gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Verbrauchswerten der letzten drei Jahre und ist daher stark vom jeweiligen Nutzerverhalten abhängig. Die dena empfiehlt Eigentümern grundsätzlich die Verwendung eines Bedarfsausweises, da dieser im Vergleich zum Verbrauchsausweis detaillierte und aussagekräftige Daten über den energetischen Zustand eines Hauses enthält. Der Bedarfsausweis dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes, unabhängig vom Nutzerverhalten und gibt Auskunft über die Qualität der Gebäudehülle (Außenwände, Fenster, Decken), den Verbrauch von Energien sowie Empfehlungen zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die die Qualität des Hauses verbessern und somit den Wert steigern können.
Wer einen neuen Energieausweis ausstellen lassen möchte, sollte sich an einen Energieberater wenden. Die dena stellt eine bundesweite Online-Suchmaschine zur Verfügung, über die sich zur Ausstellung berechtigte Experten nach Postleitzahl finden lassen.