Förderbekanntmachung
Experimentierklausel für Quartiere

anzeiger_500x707.jpgDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet durch die Förderbekanntmachung der Experimentierklausel der Wohnungswirtschaft die Möglichkeit, Quartiersprojekte mit Optimierung an CO2-Minderung zu ermöglichen. Dabei werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, speziell auch kleine und mittlere Unternehmen, gefördert. Die Zuwendungen werden als Projektförderung, als nicht rückzahlbare Zuschüsse, erfahrungsgemäß in Form einer Anteilsfinanzierung, gewährt. Eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten wird erwartet. Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent gefördert werden.

Neu im Förderaufruf sind sogenannte Reallabore. Dabei handelt es sich um eine Art Experimentierklausel. Mit der Förderung von Reallaboren der Energiewende als zeitlich und geografisch begrenzte Experimentierräume sollen technische und nicht-technische, wenn sinnvoll auch regulatorische Innovationen sowie gesellschaftsökonomische Aspekte und ihre systemische Wechselwirkung erprobt werden.

Sollten Sie in Ihrem Unternehmen darüber nachdenken, ein Quartier unter den Gesichtspunkten CO2 und Endenergie ohne einzelne Anforderungen der EnEV zu optimieren, bitten wir um Mitteilung. Wir werden daraufhin den Kontakt zur Förderung herstellen.

Knapp, Laura | ©manjit jariIhre Ansprechpartnerin
Laura-Sophie Jacobus

Planung, Technik, Energie, Klimaschutz
Telefon: 069 97065-144
laura-sophie.jacobus@vdwsuedwest.de