Landeshaushalt Rheinland-Pfalz Wohnraumfördermittel im Doppelhaushalt 2019/2020 gesichert
Nach rund sechs Wochen intensiver Beratung in den Ausschüssen hat der rheinland-pfälzische Landtag am 13. Dezember 2018 den Landeshaushalt für die Jahre 2019 und 2020 verabschiedet.
Bezahlbares und bedarfsgerechtes Wohnen für alle Menschen
„Die soziale Wohnraumförderung ist weiterhin ein zentrales Thema, denn die Schaffung von ausreichend bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum für alle Menschen ist eine der wichtigsten sozialen Aufgaben unserer Zeit. Der Doppelhaushalt sichert die attraktiven Förderprogramme der sozialen Wohnraumförderung für die nächsten Jahre ab“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen, die auch für das Bauen zuständig ist. Pro Jahr stehen unter Einbeziehung des Kreditvolumens der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit einer Wohngeldreform 2020 will der Bund das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes stärken. So können die Entlastungswirkungen des Wohngeldes erhalten und einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten stärker unterstützt werden. Für das Wohngeld stellt der Doppelhaushalt 50 Millionen Euro pro Jahr bereit.