Wohnraumförderung in Hessen Einkommensgrenzen werden ab 2020 angepasst
Im Oktober 2019 hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bekannt gegeben, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2020 die seit dem 1. Januar 2017 geltenden Einkommensgrenzen nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz um fünf Prozent erhöht werden. Es gelten dann folgende Einkommensgrenzen:
Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen
für einen Einpersonenhaushalt 16.351 Euro (zuvor: 15.572 Euro)
für einen Zweipersonenhaushalt 24.807 Euro (zuvor: 23.626 Euro)
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 5.639 Euro (zuvor: 5.370 Euro)
Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen
für einen Einpersonenhaushalt 19.621 Euro (zuvor: 18.686 Euro)
für einen Zweipersonenhaushalt 29.768 Euro (zuvor: 28.351 Euro)
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 6.767 Euro (zuvor: 6.444 Euro)