Herr Dexheimer, warum ist Ihnen das Thema Modernisierung ein Anliegen?
Während die energetischen und ökologischen Standards konstant steigen – man denke beispielsweise an das neue Gebäude-Energie-Gesetz – ist über die Hälfte der Häuser in Deutschland mehr als 40 Jahre alt, so dass das Thema energetische Sanierung einen Großteil der Eigentümer betrifft, unabhängig davon, ob eine Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird. Außerdem müssen Wohnimmobilien nicht zuletzt durch das steigende Durchschnittsalter der Bevölkerung generell anderen Ansprüchen als früher gerecht werden. Da Baugrund und -ressourcen unverändert knapp sind, ist es zudem gesamtgesellschaftlich von großer Wichtigkeit, vorhandenen Wohnraum zu erhalten.
Welche Vorteile genießen Eigentümerinnen und Eigentümer, die rechtzeitig modernisieren?
Auch jenseits gesetzlicher Verpflichtungen gilt: Wer nicht rechtzeitig saniert, verschenkt wirtschaftliches Potenzial – schließlich sind Immobilien immer auch eine Form der Kapitalanlage. Ihr Wert lässt sich beträchtlich steigern, wenn beispielsweise Bäder saniert oder barrierefrei ausgebaut werden und damit komfortables Wohnen in jedem Alter ermöglicht wird. Zudem können Modernisierungsmaßnahmen den Energieverbrauch einer Immobilie auf einen Bruchteil reduzieren, wodurch sich Investitionen rasch auszahlen. Dies gelingt natürlich umso effektiver, je mehr Maßnahmen kombiniert werden, doch auch Einzelmaßnahmen wie beispielsweise neue Heizungen oder das Umrüsten auf energetische Fenster zahlen sich aus und steigern den Wohnkomfort.
Bei allen Vorteilen machen Modernisierungen teils hohe Investitionen erforderlich – erhalten Immobilienbesitzer hierfür Unterstützung?
Ja! Das Land Rheinland-Pfalz hat erst kürzlich die Förderkonditionen weiter verbessert: Ab sofort wird landesweit die Modernisierung von Mietwohnungen mit zinsgünstigen ISB-Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Wohnung gefördert. Dank eines Tilgungszuschusses müssen 20 Prozent der Förderdarlehen nicht zurückgezahlt werden. Über die Darlehenslaufzeit von 15 Jahren erhalten Antragstellende den niedrigen Zinssatz von 0,5 Prozent p.a. Zwar sind im Gegenzug Belegungs- und Mietbindungen einzuhalten, diese sind jedoch so ausgestaltet, dass Bezieherinnen und Bezieher mittlerer Einkommen als Mieter in Betracht kommen – die Einkommensgrenzen liegen deutlich über denen, die für die Gewährung von Sozialhilfe oder Wohngeld gelten. Ein Vierpersonenhaushalt kann zum Beispiel mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 82.800 Euro eine geförderte Wohnung beziehen. Die Förderung greift hierbei zielgenau je einzelner Wohnung. So können beispielsweise auch gemischt finanzierte Objekte gefördert werden.
Und bei selbst genutztem Wohneigentum?
Auch wer die zu modernisierende Immobilie selbst bewohnt, kann in den Genuss einer Förderung in Höhe von bis zu 60.000 Euro kommen, solange das Haushaltseinkommen innerhalb der großzügigen Einkommensgrenzen gemäß Landeswohnraumförderungsgesetz liegt. Es gelten die gleichen Jahresbruttoeinkommen wie für die Mieterhaushalte. Die maximale Höhe des nachrangig besicherten Darlehens hängt in diesem Fall von der im Haushalt lebenden Personenzahl ab, die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt je nach Jahreseinkommen eines Haushalts bis zu 15 Prozent. Aber damit nicht genug: Die Zinsen sind bei den verschiedenen Laufzeitvarianten ausgesprochen niedrig, bei zehn Jahren beträgt der Zinssatz 0,1 Prozent p.a.
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