Bezahlbares Wohnen in Rheinland-Pfalz
Kooperationsvereinbarung mit Stadt Ludwigshafen unterzeichnet


Kooperation Ludwigshafen © Finanzministerium Rheinland-PfalzNach den Städten Mainz, Landau, Speyer und Trier hat auch die Stadt Ludwigshafen am Rhein am 18. Oktober 2019 mit dem Land Rheinland-Pfalz eine Kooperationsvereinbarung zur Stärkung des geförderten Wohnungsbaus geschlossen.

Die Vereinbarung wurde von Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen und der Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen, Jutta Steinruck, unterzeichnet. In den Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Städten wird festgelegt, wie viele neue geförderte Wohnungen – Mietwohnungen und selbst genutzter Wohnraum – in einer einzelnen Kommune in den nächsten drei Jahren mindestens entstehen werden.

Die Vereinbarungen sollen auch dazu beitragen, dass bei neuen Baugebieten eine Sozialquote festgelegt wird. Um einen Anreiz dazu zu geben, werden, flankierend zur Förderung der konkret geplanten Wohnungen, die Kommunen, die eine Quote in Höhe von mindestens 25 Prozent für geförderten Wohnraum bei zukünftigen Baugebieten einhalten, mit weiteren finanziellen Anreizen unterstützt. „Es ist vorbildlich, dass die beschlossene flexible Quotenregelung in Ludwigshafen nicht von der Anzahl der im Gebiet entstehenden Wohnungen, sondern von der dort entstehenden Wohnfläche ausgeht. Dies sichert eine bedarfsgerechte Mischung von unterschiedlich großen geförderten Wohnungen“, sagte die Finanz- und Bauministerin.

Ludwigshafen legt sich in der Kooperationsvereinbarung auf 566 in den nächsten Jahren entstehende Wohneinheiten fest. Dafür stellt das Land rund 65 Millionen Euro an Darlehen und etwa 18,7 Millionen Euro an Tilgungszuschüssen unter Einbeziehung des Kreditvolumens der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Stadt eigene Maßnahmen ergreifen und intensivieren, um auch über das Jahr 2021 hinaus weiteren geförderten Mietwohnraum entstehen zu lassen. Die Schaffung von entsprechendem Baurecht, Formate der Bürgerbeteiligung, die Erarbeitung einer Baulandstrategie und die Untersuchung von spezifischen Wohnbedürfnissen sind dabei wichtige Bausteine. Auch diese Maßnahmen werden mit mehr als 1,4 Mio. Euro an Zuschussmitteln aus dem Landesprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau unterstützt.

Foto: © Finanzministerium Rheinland-Pfalz

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