Land legt Plan zur Mietpreisbegrenzung vor Aufsichtsrat beschließt umfassende Begrenzung von Mieterhöhungen für Nassauische Heimstätte
Es zeichnet sich ab, dass das Thema Wohnen und Wohnungsbau eines der Top-Themen im langsam heraufziehenden Landtagswahlkampf wird. Die SPD fordert verstärkte Anstrengungen für den Wohnungsbau und kündigt die Schaffung eines Bauministeriums im Falle des Wahlsiegs an. Auch die schwarz-grüne Landesregierung wurde aktiv und nutzte dafür im Juni ihre Beteiligung an der Nassauischen Heimstätte (NH), um einschneidende Mietpreisbegrenzungen anzukündigen und umzusetzen.
Als Teil einer Initiative für bezahlbares Wohnen hatte das Land Hessen, größter Anteilseigner der NH, Vorschläge zur Begrenzung der Mieterhöhungen für zahlreiche Mieter gemacht, die in der jüngsten Sitzung des Aufsichtsrates dann auch beschlossen wurden. Die Initiative hat eine Laufzeit von fünf Jahren und umfasst fünf Punkte.
1. Ein-Prozent-Grenze für Haushalte mit mittlerem Einkommen
Die NH deckelt Haushalten mit mittlerem Einkommen (Bruttoeinkommen bis 63.000 Euro) anstehende Mieterhöhungen auf ein Prozent pro Jahr für die nächsten fünf Jahre.
2. Land verzichtet auf Dividende
Um einen Teil der geringeren Einnahmen der NH zu kompensieren, verzichtet das Land Hessen als größter Gesellschafter komplett auf die Auszahlung der Dividende. Dies entspricht einer Summe von rund 14 Millionen Euro. Die Stadt Frankfurt verzichtet ebenfalls auf einen Teil der Dividende, jedoch lediglich für die Wohnungen der NH, die in Frankfurt liegen. Dabei handelt es sich um 16.000 der 60.000 Wohnungen in ganz Hessen.
3. Begrenzung bei Anpassungen von Bestandsmieten
Bei Haushalten mit einem höheren Einkommen, die nicht unter die Ein-Prozent-Regelung fallen, werden die Anpassungen von Bestandsmieten die niedrige Schwelle in Höhe von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten. Damit bleibt die NH fünf Prozent unter dem gesetzlich möglichen Rahmen.
4. Verlängerung der öffentlichen Förderung von Wohnungen
In den Jahren 2018 bis 2023 wird die öffentliche Förderung für rund 2.000 Wohnungen auslaufen. Die meisten davon befinden sich im Rhein-Main-Gebiet. Die NH wird nun aufgrund der Landesinitiative diese Förderung freiwillig um zehn Jahre verlängern.
5. Deckelung für Mieterhöhungen nach Modernisierungen
Von den gesetzlich möglichen elf Prozent der Kosten einer Modernisierungsmaßnahme sollen künftig nur sechs Prozent auf die Mieterinnen und Mieter über eine Mieterhöhung umgelegt werden.
Der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e. V. kritisierte die Initiative des Landes zur Mietpreisbegrenzung bei der NH. Am Rande des Kongresses „FrankfurtRheinMain baut!“ auf dem Campus Westend sagte Verbandsdirektor Dr. Axel Tausendpfund der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Es ist für die Politik immer einfacher, die Mieten zu deckeln, als dafür zu sorgen, dass neu und bezahlbar gebaut wird.“ Die falsche Zielrichtung der Initiative des Landes werde dadurch verdeutlicht, dass die Mietpreisbegrenzung ausgerechnet ein Unternehmen treffe, das mit Durchschnittsmieten von 5,71 Euro pro Quadratmeter für ganz Hessen und 6,64 Euro pro Quadratmeter für Frankfurt bereits jetzt günstige Mieten anbiete. Tausendpfund äußerte zudem, dass auch die niedrige Modernisierungsumlage von sechs Prozent für Wohnungen der Heimstätte nur finanzierbar sei, solange die Zinsen günstig sind. Andernfalls müsse die energetische Sanierung der Siedlungen eingeschränkt werden.