Seit einigen Monaten wird von Teilen der SPD, der Grünen wie auch der Linken die Einführung eines Mietendeckels, also einer allgemeinen Beschränkung der Mieten, diskutiert. Bislang konzentrierten sich diese Diskussionen vor allem auf Berlin – sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene – aber seit einigen Wochen hat die Diskussion auch Hessen erreicht.
Zunächst forderte die Fraktion Die Linke im Hessischen Landtag im April einen Mietendeckel in Form eines allgemeinen Mietenstopps. Anfang Mai zogen der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann und sein Wohnungsdezernent Mike Josef in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau nach und schlugen ihrerseits einen allgemeinen Mietendeckel vor. Nach den Vorstellungen der beiden sollten Mietsteigerungen auf ein Prozent pro Jahr begrenzt werden, zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Der VdW südwest positionierte sich gegen beide Vorschläge klar in der Öffentlichkeit. In Bezug auf den Vorschlag von Oberbürgermeister Feldmann und Wohnungsdezernent Josef sagte Vorstand Dr. Axel Tausendpfund:
„Die Forderungen nach einem Mietendeckel, wie sie nun der Frankfurter Oberbürgermeister Feldmann und Wohnungsdezernent Josef formuliert haben, lehnen wir entschieden ab. Denn dies wird die Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht entspannen, sondern im Gegenteil weiter anspannen.
Vermietung und Neubau sind bei einem Mietendeckel von 1 Prozent Mietsteigerung pro Jahr nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. Die Kostensteigerungen für Instandhaltung und Neubau haben im Jahr 2018 über 3 Prozent betragen. Diese müssen über die Miete erwirtschaftet werden können, sonst investiert niemand in Neubau oder Bestand. Das würde dazu führen, dass notwendige energetische Sanierungen nicht mehr durchgeführt werden können und der Neubau erlahmt. Das hätte angesichts der Klimaziele und des gewaltigen Neubaubedarfs in Frankfurt – bis 2040 müssen nach Prognosen der Stadt Frankfurt über 100.000 zusätzliche Wohnungen entstehen – katastrophale Auswirkungen. Was wir also wirklich brauchen, ist Neubau von bezahlbaren Wohnungen – alles andere ist Augenwischerei.
Abgesehen davon halten wir den von Feldmann und Josef vorgeschlagenen Mietendeckel für rechtlich unzulässig. Der Bund hat die alleinige Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht. Für ein Landesgesetz zum Mietendeckel ist dort kein Raum. Würde das Land Hessen trotzdem ein solches Gesetz erlassen und dieses würde sich als verfassungswidrig und damit nichtig herausstellen, sähe sich das Land Regressforderungen in Milliardenhöhe ausgesetzt, die letztlich alle Steuerzahler finanzieren müssten. Wir appellieren daher an die hessische Landesregierung, ihrer bisherigen Position treu zu bleiben und dem Mietendeckel weiterhin eine klare Absage zu erteilen.“