Am 18. Juni 2019 hat der Berliner Senat die schon seit einigen Monaten diskutierten Pläne in die Tat umgesetzt und die Einführung eines Mietendeckels beschlossen. Entsprechende Diskussionen gibt es auch in anderen Bundesländern. Berlin ist nun das erste Land, das eine entsprechende Regelung erlassen will. Geplant ist eine Umsetzung bis zum Januar 2020 der Mietendeckel könnte allerdings rückwirkend zum Datum des Senatsbeschlusses in Kraft treten. Die Berliner SPD hatte sich bereits auf ihrem Landesparteitag im März für die Einführung eines Mietendeckels ausgesprochen. Eine treibende Kraft hinter den Plänen ist die Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete und Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Eva Högl. Sie ist als Nachfolgerin von Bundesjustizministerin Katarina Barley im Gespräch.
Laut des vom Berliner Senat nun vorgelegten Eckpunktepapiers soll der Mietendeckel für alle nicht preisgebundenen Mietwohnungen gelten. Im Wesentlichen sieht das Eckpunktepapier vor:
Mieten bei bestehenden Mietverhältnissen dürfen für fünf Jahre nicht erhöht werden. Auf Antrag der Mieter ist eine Überprüfung der Miete auf Mietpreisüberhöhung möglich. In Form eines Absenkungsbegehrens wird die Miete dann auf die zulässige Miete reduziert, die sich an einer zu definierenden allgemeingültigen Mietobergrenze orientiert.
Bei Vermietung von Wohnungen darf höchstens die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verlangt werden, sofern diese die Mietobergrenze nicht übersteigt. Wohnungsneubau, der noch nicht vermietet wurde, ist ausgenommen.
Für Modernisierungsumlagen werden besondere Genehmigungs- und Anzeigepflichten für Vermieter geschaffen. Zuständig ist die Investitionsbank Berlin (IBB). Anzeige- aber nicht genehmigungspflichtig sollen solche Modernisierungsumlagen sein, die eine Steigerung der Bruttowarmmiete um nicht mehr als 0,50 Euro/m² bewirken. Vermieter müssen die voraussichtliche Einsparung der Betriebskosten durch schriftliche Beurteilung eines Sachverständigen nachweisen und der IBB bei der Anzeige der beabsichtigten Mieterhöhung vorlegen. Alle darüberhinausgehenden Mieterhöhungen durch Modernisierung müssen durch die IBB genehmigt werden. Die Genehmigung ist zum Beispiel zu erteilen, wenn die energetischen Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind, Barrieren gemindert werden oder Substandardwohnungen zeitgemäß ausgestattet werden. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Wohnraummodernisierung unter Inanspruchnahme der Fördermittel der Wohnungsmodernisierungsbestimmungen erfolgt.
Verstöße gegen die Bestimmungen des Mietendeckels werden mit einer Geldbuße bis 500.000 Euro geahndet.
Die Einführung des Berliner Mietendeckels ist äußerst umstritten. Es ist unklar, ob die Einführung eines solchen Gesetzes auf Landesebene überhaupt zulässig ist. Der Berliner Senat stützt sich auf ein juristisches Gutachten, das diese Frage bejaht. Es gibt jedoch zahlreiche Stimmen aus der Fachwelt, die die Einführung eines Mietendeckels für verfassungsrechtlich unzulässig halten. Es ist zu erwarten, dass die schlussendliche Einführung des Mietendeckels zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten über die Zulässigkeit führen wird. Im Falle einer höchstrichterlich festgestellten Unzulässigkeit hat das bereits stark verschuldete Land Berlin mit hohen Schadensersatzforderungen zu rechnen.
Die Einführung eines Mietendeckels in Berlin und die damit zusammenhängenden Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten werden im übrigen Bundesgebiet aufmerksam verfolgt werden. Schon jetzt ist zu konstatieren, dass die Pläne des Berliner Senats wohl eher den gegenteiligen Effekt haben werden. So hatte der Eigentümerverband Haus & Grund Berlin seine Mitglieder dazu aufgerufen, noch vor dem Senatsbeschluss den gesetzlich möglichen Spielraum für Mieterhöhungen voll auszunutzen.