Novelle der Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung Verlängerung und Ausweitung der Mietpreisbremse
Das in der neuen Hessischen Landesregierung nun für den Bereich Wohnen und Bauen zuständige Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat Ende Januar 2019 bekannt gegeben, dass die Hessische Mietenbegrenzungsverordnung, besser bekannt als Mietpreisbremse, verlängert werden soll. Da die bisherige Verordnung zum Juni 2019 ausgelaufen wäre, kam dieser Schritt nicht überraschend.
Mit der Verlängerung geht jedoch auch eine Ausweitung des räumlichen Geltungsbereiches einher. Wie bei der vorherigen Verordnung bildet ein Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt, Darmstadt, die Grundlage für die Bestimmung des Geltungsbereiches. Bislang galt die Verodnung nur in 16 Kommunen, in zwölf dieser Kommunen soll die neue Verordnung weiter gelten, in vier Kommunen wird sie nicht mehr gelten und 16 Kommunen kommen neu hinzu:
Kommunen, in denen die Verordnung weiter gelten wird:
Kassel, mit Ausnahme der Gemeindeteile Fasanenhof und Forstfeld
Marburg
Bad Homburg (Hochtaunuskreis), mit Ausnahme der Gemeindeteile Dornholzhausen, Kirdorf, Ober-Erlenbach und Ober-Eschbach
Flörsheim, Schwalbach am Taunus (Main-Taunus-Kreis)
Frankfurt, mit Ausnahme der Gemeindeteile Bergen-Enkheim, Eckenheim, Hausen, Nieder-Erlenbach, Praunheim und Sindlingen
Offenbach
Wiesbaden, mit Ausnahme der Gemeindeteile Delkenheim, Igstadt, Naurod und Nordenstadt
Mörfelden-Walldorf (Landkreis Groß-Gerau)
Darmstadt, mit Ausnahme der Gemeindeteile Kranichstein und Wixhausen
Künftig nicht mehr erfasst von der Regelung werden:
Kronberg, Oberursel (Hochtaunuskreis)
Hattersheim (Main-Taunus-Kreis)
Dreieich (Landkreis Offenbach)
Der VdW südwest hat seine ablehnende Haltung zur Verlängerung und räumlichen Ausdehnung der Mietenbegrenzungsverordnung im ministeriellen Anhörungverfahren zum Ausdruck gebracht.