Neue Verordnung in Kraft Seit Juli gilt die Mietpreisbremse in 31 hessischen Gemeinden
Die neue Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse ist seit dem 1. Juli in Hessen in Kraft. Sie hat die ursprüngliche Verordnung aus 2015 abgelöst.
Die Mietpreisbremse wird durch die neue Verordnung in Hessen nicht nur um fünf Jahre verlängert, sondern sogar ausgedehnt. Statt 16 sind nunmehr 31 Städte/Gemeinden betroffen.
Die sog. Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt für folgende Gebiete:
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Soden am Taunus
Bad Vilbel
Bischofsheim
Darmstadt
Dreieich
Egelsbach
Eschborn
Flörsheim am Main
Frankfurt am Main
Ginsheim-Gustavsburg
Griesheim
Hattersheim
Heusenstamm
Hofheim am Taunus
Kassel - Kelkheim (Taunus)
Kelsterbach
Kiedrich
Langen (Hessen)
Marburg
Mörfelden-Walldorf
Nauheim
Nidderau
Obertshausen
Oberursel (Taunus)
Offenbach am Main
Raunheim
Schwalbach am Taunus
Weiterstadt
Wiesbaden
Der VdW lehnt die Mietpreisbremse weiterhin ab, weil sie nicht geeignet ist, die aktuelle Wohnraumknappheit zu lindern.