Veröffentlichung der DIN 14676
„Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung“ im Dezember 2018

RauchwarnmelderDie Arbeiten für die Rauchwarnmelder-DIN 14676 sind abgeschlossen. Die Norm wird zum Dezember 2018 gültig, kann aber bereits jetzt erworben werden. Die DIN 14676 erscheint in zwei Teilen. Teil 1 umfasst die Bereiche „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ und Teil 2 die „Anforderungen an den Dienstleistungserbringer“.

In der novellierten DIN 14676-1 werden drei Bauweisen für Rauchwarnmelder beschrieben: Bauweise A: Rauchwarnmelder ohne Ferninspektionsmöglichkeit, Bauweise B: Rauchwarnmelder mit teilweiser Ferninspektion und Bauweise C: Rauchwarnmelder mit vollständiger Ferninspektion. In der DIN 14676-2 werden die Anforderungen an Dienstleistungserbringer, die Rauchwarnmelder installieren beziehungsweise Inspektionen durchführen beschrieben.

Mit Veröffentlichung der neuen DIN 14676 wird die bisher bestehende Unsicherheit hinsichtlich der Verwendung von Rauchwarnmeldern mit Ferninspektion beseitigt und eine normgerechte Anwendung möglich. Von den Herstellern der Rauchwarnmelder sollte eine verbindliche Herstellerdeklaration über die Bauweise eines Rauchwarnmelders entsprechend DIN 14676-1 und über die Konformität mit der Norm verlangt werden.

Foto: © Udo Koranzki

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