Soziale Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz Wohnungsneubau und Modernisierung sind die Schwerpunkte im Jahr 2020
Seit dem 1. Mai 2020 sind in Rheinland-Pfalz Förderkonditionen und weitere Bestimmungen der sozialen Wohnraumförderung 2020 in Kraft. Verschiedene Übergangsregelungen erlauben die Umstellung zurückliegender Förderanträge auf die neue verbesserte Förderung.
Auskömmliche Ausgestaltung der sozialen Wohnraumförderung
Aus Sicht der Wohnungsunternehmen sind im Programmjahr 2020 insbesondere Änderungen beim Neubau und für die Modernisierung von Interesse.
Soziale Mietwohnraumförderung
So werden bei den Programmen der sozialen Mietwohnraumförderung die anfänglichen Fördermieten angehoben. Gleichzeitig wird jedoch die Mieterhöhungsmöglichkeit von 2,0 Prozent auf 1,75 Prozent für jedes Jahr seit Beginn der Mietbindung abgesenkt; hier führten die Einwände der Verbände leider nicht zum Erfolg. Wiederum positiv zu werten ist die Anhebung der Grunddarlehen aufgrund von Kostensteigerungen bei allen Mietwohnungsbauprogrammen. Zudem wird bei der allgemeinen Mietwohnungsbauförderung ein neues Zusatzdarlehen für kleinere Wohnungen mit bis zu 60 Quadratmetern Wohnfläche als spezieller Förderanreiz eingeführt (in Höhe von 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche). Das Zusatzdarlehen wird ebenfalls bei der Förderung von Gemeinschaftswohnungen (für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften) für den Bau von Individualwohnplätzen von 4.000 auf 5.000 Euro je Individualwohnplatz angehoben.
Der Zinssatz für den Abschluss einer Fördervereinbarung mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zum Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen beim Auslaufen von Bindungen aus einem früheren Förderverhältnis wird von 0,75 auf 0,5 Prozent p.a. abgesenkt.
Modernisierungsförderung
Die Modernisierungsförderung von Mietwohnungen ist deutlich attraktiver ausgestaltet. Es erfolgt eine Umstellung von einer quadratmeterbezogenen, nach Fördermietenstufen gestaffelten Förderung auf eine kostenorientierte (Darlehens-)Förderung bis zu 100 Prozent der Investitionskosten mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro je Wohnung. Infolge der höheren Darlehensbeträge fallen auch die Tilgungszuschüsse höher aus. Die bisherigen Wohnflächenobergrenzen entfallen im Rahmen der Modernisierungsförderung.
Förderergebnis 2019 leicht rückgängig, aber noch gut
Im Jahr 2019 wurden mit den Programmen des Landes zur sozialen Wohnraumförderung insgesamt 2.560 Wohneinheiten (Vorjahr 3.008 Wohneinheiten) mit einem Volumen von 232,8 Millionen Euro (Vorjahr 235,6 Millionen Euro) gefördert. Auch bei Rückgang der Zahl der Wohneinheiten ist es noch das zweitbeste Ergebnis seit 2012. Das Volumen zur Förderung von Mietwohnungen ist im vergangenen Jahr einschließlich Tilgungszuschüssen und Erwerb von Belegungsrechten von 60,5 Millionen Euro auf 70,2 Millionen Euro gestiegen. Damit wurde die Schaffung von 922 geförderten Wohneinheiten (2018: 999 Wohneinheiten) realisiert.
Die ISB bietet für die verschiedenen Fördersegmente Neubau, Modernisierung, Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten eine umfassende Beratung an. Die Ansprechpartner sind themenbezogen auf der ISB-Homepage zu finden.