Typengenehmigung in Hessen Landtag berät über Änderung der Hessischen Bauordnung
Am 11. Dezember hat der Hessische Landtag über einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Hessischen Bauordnung beraten. Unter anderem soll mit dieser Änderung die Typengenehmigung eingeführt werden. Mit dieser kann für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, eine Genehmigung erteilt werden. Damit werden Baugenehmigungsverfahren verkürzt und vor allem das serielle und modulare Bauen erleichtert.
„Der VdW südwest begrüßt die Gesetzesinitiative der schwarz-grünen Landesregierung, die Typengenehmigung in die Hessische Bauordnung aufzunehmen. Hiermit wird eine langjährige Forderung unseres Verbandes aufgenommen. Mit der Typengenehmigung darf ein einmal genehmigter Haustyp auch an anderer Stelle errichtet werden, ohne dass dazu das gesamte Baugenehmigungsverfahren noch einmal durchlaufen werden muss. Dies kann in der Praxis zum schnelleren Bau von neuen Wohnungen führen", erklärt Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des VdW südwest.
"Die Einführung der Typengenehmigung würde das serielle und modulare Bauen erleichtern. Mit dieser Bauweise können Wohnhäuser nach dem Baukastenprinzip in kürzester Zeit errichtet werden. Damit wird ein Beitrag zur Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen geleistet. Die kwb Rheingau-Taunus, ein Mitgliedsunternehmen des VdW südwest, hat als erstes Unternehmen in Deutschland die GdW-Rahmenvereinbarung zum seriellen und modularen Bauen genutzt und damit gezeigt, was möglich ist. In wenigen Wochen ist in Idstein ein hochwertiges Mehrfamilienhaus entstanden. Das serielle und modulare Bauen ist nicht nur schneller, sondern kann auch architektonisch und qualitativ mit der konventionellen Bauweise mithalten. Die schnelle Bauzeit bedeutet auch eine signifikant geringere Beeinträchtigung der Nachbarschaft“, so Tausendpfund.
Am 11. März findet eine Anhörung im Hessischen Landtag statt.