GdV-Richtlinien neu erschienen
Leitungswasserschaden-Sanierung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) hat die Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung (VdS 3150) neu herausgegeben.

WasserschadenJedes Jahr gibt es über eine Million Leitungswasserschäden in Deutschland. Die meisten sind jedoch unkompliziert und können somit schnell und fachgerecht behoben werden. Was der potenzielle oder tatsächliche Verbraucher im Schadensfall beachten sollte, dass die Behebung möglichst reibungslos und mit einem guten Ergebnis verläuft, wird in den Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung beschrieben. Sie enthalten klare und verständliche Hinweise und Erläuterungen, was im Normalfall eines Leitungswasserschadens beachtet und was getan werden sollte.

Auf komplexe Schäden und Spezialfälle der Schadenregulierung wird dabei bewusst nicht eingegangen. Die Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung (VdS 3150) ergänzen die 2014 veröffentlichten Richtlinien zu Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden (VdS 3151).

Die Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung (VdS 3150) wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. in Zusammenarbeit mit Verbänden der Sanierungsbranche und der Sachverständigen erstellt. Die Richtlinien beschreiben den optimalen Ablauf der Behebung von Leitungswasserschäden, von der ersten Schadenfeststellung bis zur abschließenden Entschädigungszahlung. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schadenbehebung von Versicherern und Versicherungsnehmern sowie den weiteren Beteiligten als kooperativer Prozess verstanden wird.

Foto: © Udo Koranzki

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