Saarländischer Landtag
Anhörung zum Vorgehen gegen „Problemimmobilien“
Bereits im Mai dieses Jahres widmete sich der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarländischen Landtages der Situation von EU-Ausländern aus Rumänien und Bulgarien im Land. In einer zweiten Anhörung zum gleichen Thema ging es unter anderem auch um die generelle Notwendigkeit eines Wohnaufsichtsgesetzes nach Vorbild der gesetzlichen Regelung aus Nordrhein-Westfalen.
Zielrichtung eines Wohnaufsichtsgesetzes soll es sein, eine Sanktionierungsmöglichkeit gegen solche Vermieter zu schaffen, die Immobilien in grundsätzlich nicht vermietungsfähigem Zustand an Personen vermieten, die sich dagegen nicht adäquat zur Wehr setzen können. Der VdW saar unterstützt Bestrebungen, das Geschäftsmodell dieser „schwarzen Schafe“ unter den Vermieter zu erschweren oder zu verhindern, hält ein Wohnaufsichtsgesetz hierfür aber nicht für erforderlich.
In der Anhörung vertrat Präsident Volker Leers die Position des Verbandes. Nach den dem VdW saar vorliegenden Informationen beschränken sich die „Problemimmobilien“ auf einige Objekte in Neunkirchen und Saarbrücken. Es ist unbestritten, dass etwas gegen die Zustände dort unternommen werden muss, ein Wohnaufsichtsgesetz ist jedoch ein unverhältnismäßiges Mittel, um diesem Missstand beizukommen.
Die Situation im Saarland unterscheidet sich grundsätzlich von der Situation in Nordrhein-Westfalen, die dort zur Einführung des Wohnungsaufsichtsgesetzes geführt hat. Die Zahl der betroffenen Kommunen war in Nordrhein-Westfalen erheblich höher und zudem existierte in den Kommunen eine höhere Anzahl an „Problemimmobilien“. Laut einer Evaluation des zuständigen Ministeriums kam das Wohnungsaufsichtsgesetz in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2014-2017 9.000 Mal zur Anwendung. Eine vergleichbare Situation – natürlich nicht in dieser Größenordnung – existiert im Saarland nicht.
Aufgrund der geringen Fallzahlen im Saarland und der räumlichen Begrenzung auf zwei Kommunen ist gerade ein mit einem Eigentumseingriff verbundenes Gesetz ein unverhältnismäßiges Mittel. Von einer flächendeckenden und in der Größenordnung mit Nordrhein-Westfalen zu vergleichendem Problem kann im Saarland nicht die Rede sein. Der VdW saar lehnte die Einführung eines Wohnaufsichtsgesetzes in der Anhörung als unverhältnismäßigen Eingriff ab.
Stattdessen sollten andere, bereits vorhandene Mittel genutzt werden, wie die allgemeinen öffentlich-rechtlichen Befugnisse aus dem Bauordnungs-, Gesundheits- oder allgemeinen Sicherheitsrecht. Leers mahnte abschließend, dass das vorhandene Instrumentarium ausreiche, um den in der Anhörung präsentierten Problemfällen entgegenzutreten. Es müsse nur konsequent und in Abstimmung der verschiedenen betroffenen Fachbereiche angewandt werden.