Wohngeld- und Mietenbericht 2018
Bundesregierung legt aktuelle Zahlen vor


Die Bundesregierung legt dem Bundestag alle zwei Jahren einen Bericht über die aktuelle Entwicklung der Wohnraumieten und der Höchstbeträge für Miete und Belastung sowie die Mietenstufen und die Höhe des Wohngelds vor. Mit dem Bericht erfüllt die Bundesregierung die Vorgabe des § 39 des Wohngeldgesetzes (WoGG).

WohnhausZentrale Aussagen des Berichts

  • Regional sehr unterschiedliche Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten.
  • Steigende und hohe Mieten in Ballungszentren und stagnierende Mieten und Wohnungsleerstand in strukturschwachen Regionen.
  • Hoher Nachfrageübergang an Wohnungen in Großstädten trotz gestiegener Bautätigkeit.
  • Bundesweite Bruttokaltmiete im Monat betrug in 2017 7,36 Euro / Quadratmeter.
  • Regionale Unterschiede bei Erst- und Wiedervermietungsmieten: Spannweite der Nettokaltmiete von 4,50 Euro / Quadratmeter bis 17,73 Euro / Quadratmeter.
  • Angebotsmieten in 19 Metropolkernen heben sich deutlich von kreisfreien Städten ab. Durchschnittsmieten liegen hier bei über 10 Euro / Quadratmeter.
  • Mietenindex des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes steigt mit 1,6 Prozent im Berichtszeitraum 2016 bis 2018 moderat. Gemäßigte Entwicklung der Bestandsmieten hat sich damit fortgesetzt.
  • Entwicklung der Erst- und Wiedervermietungsmieten spiegeln Markttendenzen wider und stiegen von 2016 bis 2018 über jährlich 5 Prozent und damit deutlich stärker als Mietenindex. Mieten in Metropolkernen stiegen um 6 Prozent.
  • Die kalten Bruttokosten betrugen 1,09 Euro / Quadratmeter und machen 12,7 Prozent der Warmmiete aus.
  • Die warmen Bruttokosten betrugen 1,21, Euro /Quadratmeter und machen 14,1 Prozent der Warmmiete aus.
  • Haushalte wendeten in 2017 29 Prozent ihres Einkommens für die Bruttowarmmiete auf. Mietbelastung bei kleinen Haushalten ist mit 34 Prozent bei Ein-Person-Haushalten höher als bei Vier-Personen-Haushalten mit 24 Prozent.
  • 4,4 Millionen Haushalte wurden 2017 mit insgesamt 17,5 Milliarden Euro mit Wohngeld oder den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) unterstützt. Für den 1. Januar 2020 ist eine Reform des Wohngelds geplant.

Den vollständigen Wohngeld- und Mietenbericht können Sie auf der Internetseite der Bundesregierung herunterladen.


Foto: © Udo Koranzki

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