Die Hessische Landesregierung erarbeitet derzeit ein Wohnrauminvestitionsprogrammgesetz (WIPG). Durch das WIPG sollen die bisher im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes (KIPG) zur Verfügung gestellten Fördermittel über das Jahr 2018 hinaus verlängert werden. Der VdW südwest befürwortet das Vorhaben, ein Folgeprogramm für den Programmteil Wohnen des KIP aufzulegen. Positiv ist aus Sicht des VdW südwest die Tatsache zu bewerten, dass die Förderung laut Entwurf des Umweltministeriums nicht mehr nur in einem Programmteil des themenübergreifenden KIP verankert ist, sondern in einem eigenen Gesetz. So kann das WIPG im Optimalfall genauer die Rahmenbedingungen der Wohnungswirtschaft berücksichtigen, um eine passgenaue Förderung zu ermöglichen.
Im Vergleich zum Programmteil Wohnen des KIP soll das Fördervolumen von 230 Millionen Euro auf 257 Millionen Euro beim WIPG erhöht werden. Diese Mittelaufstockung ist grundsätzlich positiv zu bewerten, aber es wird deutlich, dass das WIPG nicht als alleiniger Problemlöser verstanden werden darf. Im Mittelpunkt der Bemühungen um bezahlbaren Wohnraum in Hessen muss weiterhin eine Attraktivitätssteigerung der vorhandenen – momentan in Überarbeitung befindlichen – Programme zur sozialen Wohnraumförderung stehen. Infolgedessen ist das geplante WIPG aus Sicht des VdW südwest eher als wirksame flankierende Maßnahme zu verstehen.
Da es sich bei dem geplanten Wohnrauminvestitionsprogrammgesetz um ein Rahmengesetz handelt, wird der Ausgestaltung der daraus folgenden Förderrichtlinien eine zentrale Bedeutung zukommen. Der VdW südwest wird bei der Erarbeitung dieser Richtlinien die Positionen der Wohnungswirtschaft einbringen, da den Wohnungsunternehmen eine maßgebliche Rolle bei der Wohnraumversorgung im Sinne der Zielsetzung des Gesetzentwurfs zukommt.