Landtag Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in den Landtag eingebracht
Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 22. Oktober 2019 einen Gesetzentwurf des Ministeriums der Finanzen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Erster Lesung beraten. Das Gesetz soll es Kommunen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum besonders gefährdet ist und in denen diesem Mangel nicht mit anderen zumutbaren Mitteln in angemessener Zeit abgeholfen werden kann, ermöglichen, Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen und auf dieser Grundlage den bestehenden Wohnraum zu schützen.
Mithilfe der gesetzlichen Regelung können zum Beispiel eine überwiegende gewerbliche Nutzung von Wohnraum, die Vermietung für Zwecke der Fremdenbeherbergung über einen Zeitraum von 12 Wochen pro Kalenderjahr hinaus oder auch ein länger als 6 Monate andauernder Leerstand von Wohnraum eingeschränkt werden. Die Entscheidung, eine Zweckentfremdungssatzung einzuführen sowie deren konkrete Ausgestaltung, ist dem örtlichen Satzungsgeber, den Kommunen, überlassen. Städte wie Mainz und Trier begrüßen die neue Möglichkeit. Laut SWR 1 Rheinland-Pfalz vom 22. Oktober 2019 waren gut 5.000 private Übernachtungsangebote von Rheinland-Pfälzern bis Mitte September 2018 auf der Internetplattform Airbnb registriert. Der durchschnittliche Übernachtungspreis lag bei 62 Euro, so SWR1 Rheinland-Pfalz.
Der Gesetzentwurf geht nun in die Beratung der relevanten Fachausschüsse, bevor er in zweiter Lesung abschließend beraten wird. VdW südwest und VdW Rheinland-Westfalen haben im Mai 2019 im Rahmen einer schriftlichen Anhörung differenziert Stellung genommen und das rahmensetzende Gesetzesvorhaben mit dem Angebot einer Regelung über das kommunale Satzungsrecht grundsätzlich begrüßt.